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   AG Neuss, 26.02.2009 - 77 C 884/08   

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https://dejure.org/2009,24244
AG Neuss, 26.02.2009 - 77 C 884/08 (https://dejure.org/2009,24244)
AG Neuss, Entscheidung vom 26.02.2009 - 77 C 884/08 (https://dejure.org/2009,24244)
AG Neuss, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 77 C 884/08 (https://dejure.org/2009,24244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Schadensermittlung und von Reparaturkosten bei Fehlen eines schadensursächlichen Mangels wegen der nur in zeitlicher Richtung wirkenden Vermutungsregel bzgl. des Vorliegens eines Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugmängel - Beweislast des Fahrzeugkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 280, 281, 433, 434, 437 Nr. 3 BGB
    Was ein Händler über sein Produkt wissen muss oder nicht

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - GW-Käufer verliert auf der ganzen Linie

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Wasser im Innenraum: Käufer verliert auf der ganzen Linie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus AG Neuss, 26.02.2009 - 77 C 884/08
    Da § 476 BGB lediglich eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung enthält, dass ein Mangel, der sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorlag (BGH NJW 2004, 2299 "Zahnriemenfall") und der streitgegenständliche Mangel bei Gefahrübergang unstreitig nicht vorlag, ist § 476 BGB vorliegend nicht anwendbar.
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